der Jugendpflege Hemmingen, nachstehend „Träger“ genannt.
Die Leistung bei mehrtägigen Angeboten umfasst Unterkunft, Verpflegung, Programm, An -und Abreise. Verbindlich sind die Leistungen laut Ausschreibung in der Anmeldung.
Es kann sich jede Person aus der Stadt Hemmingen anmelden, die den Vorgaben des jeweiligen Angebots nach Alter, Geschlecht oder besonderen Anforderungen entspricht. Für Personen außerhalb des Stadtgebiets ist eine Teilnahme auf Anfrage möglich.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen oder über das Anmeldesystem..
Sobald die Anmeldung vom Träger schriftlich bestätigt worden ist, gilt der Teilnahmevertrag als zustande gekommen.
Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibung, die Teilnahmebedingungen und die schriftliche Bestätigung.
Mit seiner Anmeldung erklären die Erziehungsberechtigten und der Teilnehmer sich damit einverstanden, dass von ihm für die Dauer der Veranstaltung Bildaufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden dürfen (Homepage der Jugendpflege Hemmingen, Programmflyer, Print- und Onlinemedien). Die Zustimmung dazu wird im Anmeldeformular durch aktives Setzen der Fotoerlaubnis erteilt.
Nach Empfang der Zahlungsaufforderung (Rechnung) ist der Gesamtbetrag bis spätestens zu dem in der Zahlungsaufforderung genannten Termin einzuzahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt ein Ausschluss von dem Angebot.
Eine Anzahlung laut Angabe wird unmittelbar nach der Buchungsbestätigung fällig.
Bei der Überweisung ist der Name der TeilnehmerIn und die Angaben laut Zahlungsaufforderung anzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt ein Ausschluss von dem Angebot.
Vor Beginn des Angebots kann der/die Teilnehmer/in jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Eine Verwaltungsgebühr in der Höhe der Anzahlung kann seitens des Trägers eingefordert werden.
Erfolgt der Rücktritt mehr als 42 Tage vor Beginn des Angebots, entstehen dem/der Teilnehmer/in keine weiteren Kosten.
Bei einem Rücktritt der Teilnehmerin/des Teilnehmers innerhalb von 42 Tagen vor Beginn des Angebots erhebt der Träger eine Gebühr von 50% des Teilnahmebeitrages. Sind die ihm entstandenen Kosten – wie z.B. Stornogebühren von Vertragsunternehmen – höher als 50% des Teilnahmebeitrages, kann der Träger diesen höheren Betrag einfordern.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger.
Wird eine Ersatzperson genannt, die den Anmeldebedingungen (siehe 1.) entspricht, entstehen der absagenden Person Kosten in der Höhe von max. der Anzahlungsgebühr.
Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt das Angebot bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der/die Teilnehmer/in in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Hinweis: Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge nach Posteingang.